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Der Architekturfotoauftrag und die Nutzungsbestimmungen
Auftrag
Definition des Auftrags
Der Umfang des Auftrages wie z.B. Aussen- oder Innenaufnahmen, Details, wichtige Materialien
und Perspektiven, verschiedene Lichtstimmungen, Dämmerungs- und Nachtaufnahmen etc. muss vorab festgelegt werden. Ebenso die Art der Nutzung.
Die klare Definition des Auftrags ist Grundlage für die Kostenschätzung.
Abwicklung des Auftrags
Zu unterscheiden sind drei Phasen:
- pre-production
- production
- post-production
Die pre-production umfasst unter anderem: Besprechung des Auftrages, Besichtigung,Terminvereinbarung und Vorbereitungen am Aufnahmeort.
Sorgfältige Planung durch den Auftraggeber und gut funktionierende Kommunikation zwischen Auftraggeber, Fotograf und Eigentümern/Nutzern des Gebäudes gewährleisten maximale Produktivität vor Ort.
Die wichtigsten Fragen sind:
- Ist das Objekt auch wirklich fertig bzw. in einem Zustand, der ein sinnvolles Fotografieren zulässt?
- Ist der Zutritt zum Objekt, innen sowie außen, über die gesamte Dauer der Aufnahmen möglich und sind alle Beteiligten (Eigentümer, Mieter, Sicherheitsdienste, Wartungs- und Reinigungspersonal etc.) über Dauer und Umfang der Fotoaufnahmen informiert?
- Wird eine spezielle Genehmigung fürs Fotografieren benötigt?
- Funktioniert die gesamte Beleuchtungsanlage?
- Ist ein Zugriff auf Lichtsteuerung und Steuerung der Verdunklung oder Sonnenschutzes möglich?
- Sind Umbau- oder Wartungsarbeiten, innen und außen, geplant?
Die production umfasst das eigentliche Fotografieren inklusive der An- und Abreisezeiten. Mit der high-end Digitalfotografie (33 MP) sind wir in der Lage, Bilddaten mit der Qualität eines 4,5 x 6 cm Diapositives anzufertigen.
Die post-production
In der Auf- und Nachbearbeitung wird jedes Bild staubretuschiert und unter Normlichtbedingungen auf kalibrierten Monitoren kontrast- und farbkorrigiert. Je nach Situation werden Retuschen und, oder Bildkompositionen vorgenommen. Schließlich werden die Fotos in einem definierten RGB-Farbraum abgespeichert und für die Langzeitarchivierung aufgenommen.
Die entstandenen Fotos werden auf unserer Webseite www.architekturfotografie.ch Publiziert.
Potentielle Nutzer (Architekturjournalisten, Architekturzeitschriften, Verlage etc.) erhalten so die Möglichkeit sich über Neuzugänge zu informieren und unkompliziert gewünschtes Bildmaterial zu bestellen. Diese zusätzliche PR-Leistung betrachten wir als Service und wichtige Unterstützung für unsere Auftraggeber.
Honorar
Das Arbeitshonorar wird in erster Linie durch den gesamten Zeitaufwand für die Durchführung eines Auftrages bestimmt, Der Aufwand wird in Stunden oder im Tagessatz (Tagespauschale) berechnet, wobei Tagespauschalen vereinbart werden können.
Spesen wie Reisekosten, Hotel, Miete für zusätzliches Equipment und ähnliche Ausgaben werden zusätzlich verrechnet.
Nutzungsbestimmungen
Urheberrecht und Lizenz
Grundsätzlich gilt: Jedes Foto ist ab dem Zeitpunkt seiner Entstehung urheberrechtlich geschützt. Der Besitz eines Fotos berechtigt nicht zu dessen Verwendung und Weitergabe. Die Art, Umfang und Dauer der Verwendung ist immer mit dem Urheber, in diesem Fall mit dem Fotografen, zu klären.
Im üblichen Arbeitshonorar ist die Verwendung der Fotos durch den Auftraggeber / Architekten (Internet, Präsentationen, Vorträge etc.) enthalten, nicht jedoch die Verwendung und Weitergabe an Dritte (z.B. Zeitschriften, Firmen etc.). Sollen die Fotos an Dritte weitergegeben werden, ist der Fotograf zu informieren und sein Einverständnis einzuholen. In der Regel fallen Lizenzgebühren an.
Beteiligen sich mehrere Auftraggeber an den Kosten eines Fotoauftrages, muss für jeden der Auftraggeber die beabsichtigte Nutzung definiert werden. Die Lizenzgebühren für die Beteiligten richten sich nach Art, Umfang und Dauer der jeweiligen Nutzung.
Merkblatt zum Urheberrecht bei fotografischen Aufnahmen der Schweizer Berufsfotografen SBf zum Schweizerischen Urheberrechtsgesetz, URG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten die von den Schweizer Berufsfotografen SBf verfassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, AGB.
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